18-11-2013, 11:00
(18-11-2013, 10:32)raid schrieb: Wo wäre hier der Sinn bzw.
Raid, hol jetzt bitte nicht diese olle Kamelle raus.
Sozialleistungen werden nur auf Antrag des Gläubigers
zusammen mit Arbeitseinkommen gepfändet. Hier ist aber
nix mehr zu pfänden, weil es in der PI ein Pfändungsverbot gibt.
Der Treuhänder weiß, das ich mit den Sozialleistungen fünf hungrige Mäuler zu stopfen habe und lässt mich völllig unbehelligt. Der hat sogar auf regelmässige Kontoauszüge verzichtet, als er gesehen hat, das mir monatlich 700 Euro nach KU-Zahlung bleiben. Daran ändert wohl auch die jetzt gerichtlich erfolgte Unterhaltsabsenkung nix, da
für die PI die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen gelten und ich mit fünf Unterhaltsberechtigten knapp darunter liege.
In der Insolvenzordnung ist geregelt, das (oberhalb der Pfändungsfreigrenzen) Bezüge aus Arbeitseinkommen, Renten und ähnliche Einkommen etc. an den Treuhänder abgeführt werden müssen. Das muß man auch per Verpflichtungserklärung unterschreiben. Sozialleistungen zur Umgangswahrnehmung ist aber nichts von alledem. Ich dürfte sogar den zuviel bezahlten
Unterhalt behalten, sofern ich diesen zurückerstattet bekäme
(Man wird ja noch träumen dürfen).