Hi zusammen,
bezüglich des nun anstehenden OLG-Verfahrens werden wir sicherlich in den nächsten Wochen noch einige Fragen haben, die ich in diesem Thread bündeln möchte. Eine sehr wichtige tauchte heute bereits auf, aber erstmal der kurze Abriss:
Es geht um Umgang und Sorge/Auskunft, getrennte Verfahren, für beides haben wir heute den Anhörungstermin bekommen, günstigerweise an einem Tag, Anfang Januar.
Beschwerdeführer und -gegner sind sowohl KM als auch KV, da beide gegen die beiden AG-Beschlüsse Einspruch erhoben haben.
KM ist durch RAin vertreten, VKH bekommt sie vermutlich bewilligt.
Umgang:
- Der KV fordert Mediation, die rechtzeitige telefonische und schriftliche Absage von Umgängen wenn die Kids krank sind und die Ausweitung der Telefonkontakte.
- Die KM fordert die Verringerung der Telefonkontakte und wendet sich gegen die eingeräumte Nachholregelung, wenn der KV krank ist. Ansonsten weist sie die Beschwerde des KV natürlich zurück, insbesondere die Mediation.
Sorge & Auskunft:
- Der KV fordert weiterhin gemeinsame Sorge, hilfsweise Alleinsorge.
- Die KM wendet sich gegen die ihr auferlegte Auskunftspflicht, sie will außer Zeugnissen nichts mitteilen.
Das Jugendamt:
- ist für die Einschränkung der Telefonkontakte (Kinder mögen halt nicht telefonieren)
- ist für die rechtzeitige Absage von Terminen
- ist gegen Mediation (bringt nix)
- ist gegen die Nachholregelung (führt nur zu Reiberein)
- ist gegen die gemeinsame Sorge
- ist für einen umfassenden Auskunftsanspruch
Letzter Umgang war im August. Seitdem haben wir die Umgänge ausgesetzt, da die Kinder von der KM manipuliert und immer weiter in einen Loyalitätskonflikt getrieben werden. Einhergehend damit gibt es noch einen Ordnungsgeldantrag wegen massiver negativer Beeinflussung der Kinder durch die KM, der wohl im Zuge des Umgangs mitverhandelt werden wird.
Das Jugendamt steht inzwischen (nach anfänglicher versuchter Neutralität) voll hinter der KM, glaubt deren Lügen, etc. Die verstehen auch die Umgangsaussetzung nicht, weil die KM ja meinte, die Kinder würden sich soooo auf den Umgang freuen. In letzter Zeit auch kein Kontakt mehr zum JA möglich, die Mitarbeiterin reagiert wenn überhaupt nur noch auf E-Mails.
Problematisch wird ganz sicher der Umgangswiedereinstieg, garantiert wird die RAin der KM hier wieder auf erneute begleitete Umgänge oder dergleichen pochen wegen der eingetretenen Pause (vielleicht blüht gar ein Umgangsauschluss, wenn sie den KV als ausreichend wankelmütig oder was weiß ich hinstellen kann, damit die Kinder "zur Ruhe" kommen können?!).
Worum es aber eigentlich geht:
1. In der Terminsverfügung tauchte plötzlich unvermittelt als geladene Person eine namentlich benannte Verfahrensbeiständin auf. Soweit, sogut, das hatten wir schon mehrfach (auch vor dem AG) angeregt gehabt.
Aber: Hätten wir da keine Nachricht über eine offizielle Beauftragung kriegen müssen?
Und: Wird die Beiständin noch vor der Anhörung aktiv werden? Wird sie nur mit den Kindern sprechen? Oder auch mit beiden Elternteilen (oder nur mit der KM)? Oder ist es auch möglich, dass die einfach nur im Anhörungstermin mitquatscht auf Basis der Gerichts-/JA-Akten?
Müssen/Sollten wir die VB kontaktieren?
Wir wüssten einfach gerne, was ggf. von dieser neuen "Figur im Spiel" zu erwarten sein wird.
2. Kann man im Beschwerdeverfahren auch andere Sachen ggf. neu regeln lassen, die bisher nicht Teil der Beschwerden waren? Konkret geht es darum, dass der AG-Beschluss (unangegriffen) Umgänge von Freitag auf Samstag gewährt. Das wird aber zukünftig beruflich für den KV nicht mehr möglich sein, müsste also zu Samstag auf Sonntag geändert werden. Kann man das gleich miteinbringen, oder muss diesbezüglich wieder ein eigenes separates Fass aufgemacht werden?
3. Hat jemand zufällig schon Erfahrungen mit dem OLG Bamberg?
4. Wir befürchten, dass die KM und deren RAin (wie schon mehrfach gehabt) auch weiterhin alles tun werden, um das Verfahren zu verzögern. Insbesondere sind wir besorgt, dass sie den Anhörungstermin ggf. kurzfristig platzen lassen. Einen perfekten Grund auch für kurzfristiges Nichterscheinen hätte die KM - sie ist wieder schwanger. Ist es denkbar/machbar/sinnvoll, im Vorfeld zu beantragen, bei einer möglichen gesundheitlichen (auch kurzfristigen) Verhinderung der KM den Termin auch ohne sie stattfinden zu lassen (immerhin hat sie ja eine RAin)?! Theoretisch könnte sie sonst ja jeden Termin aus "gutem" Grund platzen lassen, bis das Kind geboren ist, und dann fällt ihr vielleicht auch wieder was neues ein.
Das wäre es mal für den Anfang.
Danke vorab.
bezüglich des nun anstehenden OLG-Verfahrens werden wir sicherlich in den nächsten Wochen noch einige Fragen haben, die ich in diesem Thread bündeln möchte. Eine sehr wichtige tauchte heute bereits auf, aber erstmal der kurze Abriss:
Es geht um Umgang und Sorge/Auskunft, getrennte Verfahren, für beides haben wir heute den Anhörungstermin bekommen, günstigerweise an einem Tag, Anfang Januar.
Beschwerdeführer und -gegner sind sowohl KM als auch KV, da beide gegen die beiden AG-Beschlüsse Einspruch erhoben haben.
KM ist durch RAin vertreten, VKH bekommt sie vermutlich bewilligt.
Umgang:
- Der KV fordert Mediation, die rechtzeitige telefonische und schriftliche Absage von Umgängen wenn die Kids krank sind und die Ausweitung der Telefonkontakte.
- Die KM fordert die Verringerung der Telefonkontakte und wendet sich gegen die eingeräumte Nachholregelung, wenn der KV krank ist. Ansonsten weist sie die Beschwerde des KV natürlich zurück, insbesondere die Mediation.
Sorge & Auskunft:
- Der KV fordert weiterhin gemeinsame Sorge, hilfsweise Alleinsorge.
- Die KM wendet sich gegen die ihr auferlegte Auskunftspflicht, sie will außer Zeugnissen nichts mitteilen.
Das Jugendamt:
- ist für die Einschränkung der Telefonkontakte (Kinder mögen halt nicht telefonieren)
- ist für die rechtzeitige Absage von Terminen
- ist gegen Mediation (bringt nix)
- ist gegen die Nachholregelung (führt nur zu Reiberein)
- ist gegen die gemeinsame Sorge
- ist für einen umfassenden Auskunftsanspruch
Letzter Umgang war im August. Seitdem haben wir die Umgänge ausgesetzt, da die Kinder von der KM manipuliert und immer weiter in einen Loyalitätskonflikt getrieben werden. Einhergehend damit gibt es noch einen Ordnungsgeldantrag wegen massiver negativer Beeinflussung der Kinder durch die KM, der wohl im Zuge des Umgangs mitverhandelt werden wird.
Das Jugendamt steht inzwischen (nach anfänglicher versuchter Neutralität) voll hinter der KM, glaubt deren Lügen, etc. Die verstehen auch die Umgangsaussetzung nicht, weil die KM ja meinte, die Kinder würden sich soooo auf den Umgang freuen. In letzter Zeit auch kein Kontakt mehr zum JA möglich, die Mitarbeiterin reagiert wenn überhaupt nur noch auf E-Mails.
Problematisch wird ganz sicher der Umgangswiedereinstieg, garantiert wird die RAin der KM hier wieder auf erneute begleitete Umgänge oder dergleichen pochen wegen der eingetretenen Pause (vielleicht blüht gar ein Umgangsauschluss, wenn sie den KV als ausreichend wankelmütig oder was weiß ich hinstellen kann, damit die Kinder "zur Ruhe" kommen können?!).
Worum es aber eigentlich geht:
1. In der Terminsverfügung tauchte plötzlich unvermittelt als geladene Person eine namentlich benannte Verfahrensbeiständin auf. Soweit, sogut, das hatten wir schon mehrfach (auch vor dem AG) angeregt gehabt.
Aber: Hätten wir da keine Nachricht über eine offizielle Beauftragung kriegen müssen?
Und: Wird die Beiständin noch vor der Anhörung aktiv werden? Wird sie nur mit den Kindern sprechen? Oder auch mit beiden Elternteilen (oder nur mit der KM)? Oder ist es auch möglich, dass die einfach nur im Anhörungstermin mitquatscht auf Basis der Gerichts-/JA-Akten?
Müssen/Sollten wir die VB kontaktieren?
Wir wüssten einfach gerne, was ggf. von dieser neuen "Figur im Spiel" zu erwarten sein wird.
2. Kann man im Beschwerdeverfahren auch andere Sachen ggf. neu regeln lassen, die bisher nicht Teil der Beschwerden waren? Konkret geht es darum, dass der AG-Beschluss (unangegriffen) Umgänge von Freitag auf Samstag gewährt. Das wird aber zukünftig beruflich für den KV nicht mehr möglich sein, müsste also zu Samstag auf Sonntag geändert werden. Kann man das gleich miteinbringen, oder muss diesbezüglich wieder ein eigenes separates Fass aufgemacht werden?
3. Hat jemand zufällig schon Erfahrungen mit dem OLG Bamberg?
4. Wir befürchten, dass die KM und deren RAin (wie schon mehrfach gehabt) auch weiterhin alles tun werden, um das Verfahren zu verzögern. Insbesondere sind wir besorgt, dass sie den Anhörungstermin ggf. kurzfristig platzen lassen. Einen perfekten Grund auch für kurzfristiges Nichterscheinen hätte die KM - sie ist wieder schwanger. Ist es denkbar/machbar/sinnvoll, im Vorfeld zu beantragen, bei einer möglichen gesundheitlichen (auch kurzfristigen) Verhinderung der KM den Termin auch ohne sie stattfinden zu lassen (immerhin hat sie ja eine RAin)?! Theoretisch könnte sie sonst ja jeden Termin aus "gutem" Grund platzen lassen, bis das Kind geboren ist, und dann fällt ihr vielleicht auch wieder was neues ein.
Das wäre es mal für den Anfang.
Danke vorab.