14-11-2013, 17:30
(14-11-2013, 11:42)raid schrieb: Darüber hinaus muss man doch auch von sich aus mitteilen, wenn sich der Lohn, ich glaube, um ca. >10 % verändert bzw. man dadurch zumindest in eine höhere Unterhaltsstufe rutschen würde.Nein. Muss man nicht.
Der Pflichtige muss sich nicht selbst ans Messer liefern.
Nur auf, berechtigte!, Anfragen reagieren.
Die Berechtigte muss dagegen sehr wohl von sich aus Einkommenserhöhungen melden.
Nur wenn sie es nicht tut, kräht da meistens auch kein Hahn nach.