14-11-2013, 15:39
Ein Taschengeldanspruch besteht eben nicht zweifelsfrei. Taschengeld ist eine freiwillige Leistung, für die es nur Empfehlungen gibt. Den Begriff "Taschengeldanspruch" gibt es bei Kindern nicht, er ist dem Rechtsverhältnis zwischen Ehegatten entlehnt. Dort gibt es ihn. Da Taschengeld für Kinder freiwillig ist, wird man sicher auch sagen, dass es gar nicht im Barbedarf mit eingerechnet wäre und somit eine separate Zahlung auch keine Kürzung des Bedarfs bewirken könne.
Das Kind ist gar nicht in der Rechtsposition, Taschengeld des Vaters mit dem Unterhalt zu verrechnen. Das müsste die Mutter. Sie kann das, muss es aber nicht. Ebensowenig wie sie gekürzten Unterhalt akzeptieren müsste, wenn der Vater Schuhe für das Kind kauft.
Die Diskussion ist ja ganz unterhaltsam, bewegt sich aber nicht auf der durchsetzbaren oder rechtlichen Ebene.
Das Kind ist gar nicht in der Rechtsposition, Taschengeld des Vaters mit dem Unterhalt zu verrechnen. Das müsste die Mutter. Sie kann das, muss es aber nicht. Ebensowenig wie sie gekürzten Unterhalt akzeptieren müsste, wenn der Vater Schuhe für das Kind kauft.
Die Diskussion ist ja ganz unterhaltsam, bewegt sich aber nicht auf der durchsetzbaren oder rechtlichen Ebene.