14-11-2013, 08:01
(14-11-2013, 06:33)Ibykus schrieb: nochmal: ich unterstelle, dass Taschengeldzahlungen (immer in angemessener und relevanter Höhe) Unterhaltszahlungen sind.Aber wen willst du denn von deinem Standpunkt überzeugen?
Uns hier oder einen Richter?
Bei uns ist das leicht aber bei einem Familienrichter schlicht unmöglich.
Oder willst du eine Partei davon überzeugen, dass sie deine Idee in ihr Programm für eine Gesetzesänderung aufnimmt?
Oder an wen wendet sich dein Vorstoß?