13-11-2013, 19:13
(13-11-2013, 18:58)Tigerfisch schrieb: Taschengeld gibt dem gemeinsamen Kind doch derjenige bei dem es wohnt und derjenige der Unterhalt erhaelt. Wenn ein Unterhaltspflichtiger freiwillig Taschengeld zahlt ist das eventuell nicht rellevant.Wo steht das?
Wenn ich meinem Kind Geld gebe, dann kann ich mich ggf sogar einer Unterhaltspflichtverletzung entziehen! Mir hatte man mit spritzem Bleistift vorgerechtnet, dass ich 10 € über meinem Limit liege und also in geringem Maße meine Unterhaltspflicht verletzt hätte. Auf meinen Einwand, man möge es mir ersparen, mit eigenem spitzem Bleistift dagegen zu rechnen (Taschengeld, Bekleidung etc.) wllte man gegen Auflage einstellen. Am Ende war man froh, die Akte ohne Auflagen schließen zu können und nichts mehr mit mir zu tun zu haben!