13-11-2013, 11:30
@ der-lustige
Folgendes wird passieren: Exe wird vor dem Jugendamt behaupten, du seiest der Vater ihres Kindes (wie war das mit ihrem Geliebten - wurde da ein Abstammungstest durchgeführt, und wenn ja, warum?).
Du bist nicht in Deutschland, um dieser Vaterschaftsfeststellung zu widersprechen; es sei denn, Du tust es vom Ausland aus per deutschem Rechtsanwalt. Dann wird die Vaterschaft per Abstammungstest durchzuführen sein (wie das technisch abläuft, ist wieder ein anderes Thema. Du wirst eine DNA-Probe zur Verfügung stellen müssen - von Australien aus. Da kann ich mir wunderbare Möglichkeiten vorstellen, dafür zu sorgen dass der Test negativ ausfallen MUSS). Oder Du tust nichts, dann bist Du gesetzlicher Vater dieses Kindes. Und zum Unterhalt dieses Kindes verpflichtet. Wenn Du nicht im Lande bist und nicht zahlst, wird die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes in Vorleistung gehen und dieses Geld wieder bei dir eintreiben.
Austriake
Folgendes wird passieren: Exe wird vor dem Jugendamt behaupten, du seiest der Vater ihres Kindes (wie war das mit ihrem Geliebten - wurde da ein Abstammungstest durchgeführt, und wenn ja, warum?).
Du bist nicht in Deutschland, um dieser Vaterschaftsfeststellung zu widersprechen; es sei denn, Du tust es vom Ausland aus per deutschem Rechtsanwalt. Dann wird die Vaterschaft per Abstammungstest durchzuführen sein (wie das technisch abläuft, ist wieder ein anderes Thema. Du wirst eine DNA-Probe zur Verfügung stellen müssen - von Australien aus. Da kann ich mir wunderbare Möglichkeiten vorstellen, dafür zu sorgen dass der Test negativ ausfallen MUSS). Oder Du tust nichts, dann bist Du gesetzlicher Vater dieses Kindes. Und zum Unterhalt dieses Kindes verpflichtet. Wenn Du nicht im Lande bist und nicht zahlst, wird die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes in Vorleistung gehen und dieses Geld wieder bei dir eintreiben.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1