11-11-2013, 12:23
Ein Bekannter meines Mannes war exakt in der gleichen Situation, nur war das Kind da bereits neun Jahre alt und die Beziehung dauerte ein paar Jahre länger. Ansonsten alles wirklich 1:1 gleich.
Sein (erfolgreiches!) Vorgehen:
1. Brief durch seinen Anwalt an die KM mit dreimonatiger Fristsetzung zum Verlassen des Hauses.
2. In gesondertem Brief Vorschlag eines "quasi" Wechselmodells, wo das Kind 51 % der Zeit beim KV bleibt und dementsprechend seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt bei ihm hat, und bis zu 49 % der Zeit bei der KM ist/sein kann (sofern KM das wünscht und hinkriegt). Vorgeschlagen wurde ausserdem, gegenseitig keinen KU zu fordern, da ja nahezu Wechselmodell.
3. Antrag vor Gericht, als gewöhnlichen Aufenthalt den Wohnort des KV zu bestimmen (Kontinuität zwecks Haus und Schule/Kindergarten, Betreuung gewährleistet, Bindungstoleranz zur KM nachweislich gegeben). Antrag ging problemlos durch.
4. Abseits dessen hat der KV insofern einem "spontanen Umzug" der KM vorgebeugt, indem er der Schule und dem Einwohnermeldeamt persönlich & schriftlich mitgeteilt hat, dass er einer Abmeldung des Kindes nicht zustimmt.
Die KM hat erst leichte Zicken in Aussicht gestellt (ist auf den letzten Drücker ausgezogen, hat bei jedem Kontakt Diskussionen angefangen, ist nach dem Gerichtsantrag total ausgeflippt, etc) und war dann am Ende doch mit allem einverstanden. Sie hatte auch einen Anwalt, und der hat ihr wohl verklickert, dass sie am kürzeren Hebel sitzt.
Soweit ich weiß ist das Verhältnis der Eltern heute sogar recht entspannt.
Sein (erfolgreiches!) Vorgehen:
1. Brief durch seinen Anwalt an die KM mit dreimonatiger Fristsetzung zum Verlassen des Hauses.
2. In gesondertem Brief Vorschlag eines "quasi" Wechselmodells, wo das Kind 51 % der Zeit beim KV bleibt und dementsprechend seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt bei ihm hat, und bis zu 49 % der Zeit bei der KM ist/sein kann (sofern KM das wünscht und hinkriegt). Vorgeschlagen wurde ausserdem, gegenseitig keinen KU zu fordern, da ja nahezu Wechselmodell.
3. Antrag vor Gericht, als gewöhnlichen Aufenthalt den Wohnort des KV zu bestimmen (Kontinuität zwecks Haus und Schule/Kindergarten, Betreuung gewährleistet, Bindungstoleranz zur KM nachweislich gegeben). Antrag ging problemlos durch.
4. Abseits dessen hat der KV insofern einem "spontanen Umzug" der KM vorgebeugt, indem er der Schule und dem Einwohnermeldeamt persönlich & schriftlich mitgeteilt hat, dass er einer Abmeldung des Kindes nicht zustimmt.
Die KM hat erst leichte Zicken in Aussicht gestellt (ist auf den letzten Drücker ausgezogen, hat bei jedem Kontakt Diskussionen angefangen, ist nach dem Gerichtsantrag total ausgeflippt, etc) und war dann am Ende doch mit allem einverstanden. Sie hatte auch einen Anwalt, und der hat ihr wohl verklickert, dass sie am kürzeren Hebel sitzt.
Soweit ich weiß ist das Verhältnis der Eltern heute sogar recht entspannt.