11-11-2013, 11:04
(11-11-2013, 10:56)netlover schrieb: die familiengerichte entscheiden da mittlerweile sehr hart gegen den mitnehmenden teil!
Von wegen. Der Normalfall ist nach wie vor ein Schema im Richtergehirn wie
"Als ihre Partnerin mit dem Kind weg ging, war ihnen das offensichtlich egal. Erst als die berechigte Unterhaltsforderung auf dem Tisch lag, ist ihnen eingefallen dass sie das Kind doch so unbedingt haben wollen und dass die Mutter zu unfähig wäre, das Kind zu betreuen".
Ausserdem:
"Soso, sie arbeiten Vollzeit, die Mutter studiert, war mehr fürs Kind da und so war es auch die letzten Jahre. Wie lange haben sie eigentlich Elternzeit genommen? Und nun plötzlich meinen sie, das wäre ganz schlecht fürs Kind und nur sie könnten das Kind richtig betreuen? Herr DiJu, ihr Betreuungskonzept ist ja ganz nett, aber wieso soll das besser funktionieren als bei der Mutter? Das Jugendamt sagt mir da auch nichts anderes. Sie können das Kind ja haben, jedes zweite Wochenende und sogar einen Nachmittag unter der Woche. Da können sie gemeinsam mit der Mutter eventuelle Defizite aufarbeiten. Lernen sie das malm, dann sehen wir weiter. Fall geschlossen."
Genau solche Gedankengänge muss man einplanen. Wer das nicht tut, verschenkt grundlos Chancen.