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pfändbarkeit von flugtickets
#13
Das halbe Forum ist aus Sicht der Pflichtigen voll davon, was passiert wenn man nicht genug verdient und hier im Thread wurde das auch schon gesagt: Trotzdem fordern, auf fiktives Einkommen verweisen wenn sie ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt. Erst einmal die Forderung amtlich machen, anschliessend sehen ob man vollstreckt.

Gedanken an eine Vollstreckung sind verschwendet, solange noch nicht einmal die rechtlichen Voraussetzung dafür vorliegen.

Natürlich sind Chancen gering. Wenn du mit einer Brasilianerin ein Kind produziert hast, die womöglich weder mit Sprache noch Ausbildung richtig fit ist, ja dann ist tatsächlich nicht zu erwarten, dass sie zur gutverdienenden fleissigen Unterhaltszahlerin mutiert. Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten, Stichwort "Aufstocker".

Übrigens ein gutes Beispiel, dass es auch umgekehrt ein Schuss ins eigene Knie ist, sich mit Damen von irgendwoher einzulassen, die voraussichtlich ein Minus auf dem hiesigen Arbeitsmarkt darstellen. Meist steht man dann ohne Kind, dafür mit heftigen Unterhaltspflichten da. Aber auch umgekehrt läuft es mies, wenn das Kind mal beim Vater bleibt: Unterhaltsverweigerung sieht man diesen Damen leichter nach und genug verdienen können sie eh nicht.
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pfändbarkeit von flugtickets - von netlover - 06-11-2013, 22:16
RE: pfändbarkeit von flugtickets - von kay - 07-11-2013, 10:22
RE: pfändbarkeit von flugtickets - von p__ - 07-11-2013, 10:31
RE: pfändbarkeit von flugtickets - von p__ - 07-11-2013, 11:15
RE: pfändbarkeit von flugtickets - von p__ - 07-11-2013, 15:08
RE: pfändbarkeit von flugtickets - von p__ - 07-11-2013, 15:28
RE: pfändbarkeit von flugtickets - von p__ - 07-11-2013, 18:24

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