06-11-2013, 17:59
(06-11-2013, 16:56)raid schrieb: Der Gesetzgeber ist allerdings dafür bekannt, Unterhaltsschuldner nicht nur auszusaugen sondern auch hinreichend nun ja wenigstens ausreichend zu motivieren und das übernimmt dann der 170er der sogenannte Unterhaltsschuldner-Motivations-Paragraph bzw. Hilfe :-)
Der 170er ist vielleicht noch für völlig unbedarfte Unterhaltszahler eine
wirksame Keule des Beistands vom Jugendamt, regelmässig viel Kohle ranzuschaffen (wieso erinnert mich das gerade an ein gewisses Milieu?).
Ansonsten ist ein frischverknackter Unterhaltszahler um weitere
hilfreiche Angaben in seinem Lebenslauf reicher:
- Prozesserfahrung
- Verbindlichkeiten gekonnt langfristig managen
- Ausbau sozialer Kompetenzen im Vollzug
Das wird seine Karrierenoch weiter hemmen und ihn noch viel
mehr demotivieren.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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