03-11-2013, 22:58
Scheiwe beschreibt, was alles nicht zum Wechselmodell paßt und damit ja auch, wie der gegebene Rechtsrahmen Rollen zementiert. Ein paritätisches Wechselmodell würde nicht nur manche Merkwürdigkeit beim Unterhalt allein dadurch ad absurdum führen, als eine Anwendung bei beiden Eltern gleichermaßen erfolgen müßte (Man stelle sich die Anrechnung fiktiver Einkommen bei beiden Eltern vor, weil aus deren Einkommen keine Bedarfsdeckung für das Kind erfolgen kann!), sondern sogar einem Mißbrauch des Begriffes Kindeswohl im Wege stehen. Denn das Kind bekäme ja, worauf es einen Anspruch hat: Gleichberechtigte persönliche und wirtschaftliche Sorge durch seine beiden Eltern.
Der Raum für einen besserwisserischen Staat wäre genau so eng, wie der für besserwisserische Professionen - für letztere hieße dies wirtschaftliche Einbußen. Es gibt also für die Nutznießer der gegenwärtigen Praxis genug Grund darzustellen, weshalb ein gesetzliches Wechselmodell jetzt noch nicht und noch besser überhaupt nicht kommen sollte.
Der Raum für einen besserwisserischen Staat wäre genau so eng, wie der für besserwisserische Professionen - für letztere hieße dies wirtschaftliche Einbußen. Es gibt also für die Nutznießer der gegenwärtigen Praxis genug Grund darzustellen, weshalb ein gesetzliches Wechselmodell jetzt noch nicht und noch besser überhaupt nicht kommen sollte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...