02-11-2013, 12:10
(01-11-2013, 18:50)Bluter schrieb: Wäre dieser Staatsanwalt kein ganz schlechter, mit einem Hauch von Gewissen: Er hätte - um einer ausgleichenden Gerechtigkeit zu genügen - in einem eigenständigen Verfahren der mutmaßlichen Verleumderin "nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten" zu einen Freispruch verhelfen können, oder?
Da erwartest du aber zu viel von unserer Justiz.
