Entgegen dem KU ist der Erlternunterhalt in jedem Fall moderater gestaltet.
Die Selbstbehaltssätze sind vergleichsweise hoch, aktuell m.W. 1.600,00 EUR netto. Wie ihr wisst, sind davon die berufsbedingten Aufwendungen sowie die Altersvorssorgerückstellungen bereits abgezogen.
Beim Elternunterhalt müssen die selbstbehaltsübersteigenden Beträge auch nur hälftig zum Elternunterhalt eingesetzt werden.
Beispiel: 2.000,00 EUR netto, abzgl. 1.600,00 EUR netto ergibt 400,00 EUR netto. Davon muss aber nur die Hälfte für den Elternunterhalt aufgewendet werden, also 200,00 EUR. Alles allerdings schon bereinigt um private Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen.
Beim Elternunterhalt kann man sogar noch mehr Positionen in Abzug bringen; viele davon aber nur, bevor das Sozialamt an der Tür klingelt.
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit existiert beim Elternunterhalt zumindest nicht in der Art wie beim Kindesunterhalt. Beim Kindesunterhalt kannst du jederzeit aufgefordert werden, einen Job - oder einen besser bezahlten - aufzunehmen. Beim Elternunterhalt wird dich niemand auffordern, einen besser bezahlten Job anzunehmen. Wenn man nach Rechtswahrungsanzeige seinen Job schmeisst, oder weniger arbeitet, könnte es aber problematisch werden.
@Neuleben: Dein Bekannter hat bereits die Rechtswahrungsanzeige des Sozialhilfeträgers erhalten. Ob er jetzt noch beruflich kürzer treten darf, wage ich zu bezweifeln. Zum Zeitpunkt, wo ihn das Sozialamt angeschrieben hat, hat er ja beruflich noch Vollgas gegeben.
Vorher hätte er auch weniger arbeiten dürfen; er darf aber nicht nach Rechtswahrungsanzeige schuldhaft seine Erwerbsleistung reduzieren. Am besten reduziert man seine Arbeitsleistung, sobald die Eltern anfangen zu Husten. Bei deinem Bekannten halt doof, da kein Kontakt besteht.
Mit 54 dann am besten mal überlegen, ob man sich seiner eigenen Gesundheit vielleicht nicht eher seit Jahren etwas vormacht. Insbesondere psychisch ist jede Art der Unterhaltspflicht belastend.
In dem Alter hat man es auch mindestens mit dem Rücken.
Ferner sollte für deinen Bekannten, in erster Verteidigungslinie, eine Unterhltsverwirkung in Betracht kommen - immerhin hat er ja zu seinem Elternteil keinen Kontakt mehr. Klappt selten, wenn er kein Mißbrauchsopfer ist, aber versuchen sollte man es erstmal.
Die Selbstbehaltssätze sind vergleichsweise hoch, aktuell m.W. 1.600,00 EUR netto. Wie ihr wisst, sind davon die berufsbedingten Aufwendungen sowie die Altersvorssorgerückstellungen bereits abgezogen.
Beim Elternunterhalt müssen die selbstbehaltsübersteigenden Beträge auch nur hälftig zum Elternunterhalt eingesetzt werden.
Beispiel: 2.000,00 EUR netto, abzgl. 1.600,00 EUR netto ergibt 400,00 EUR netto. Davon muss aber nur die Hälfte für den Elternunterhalt aufgewendet werden, also 200,00 EUR. Alles allerdings schon bereinigt um private Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen.
Beim Elternunterhalt kann man sogar noch mehr Positionen in Abzug bringen; viele davon aber nur, bevor das Sozialamt an der Tür klingelt.
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit existiert beim Elternunterhalt zumindest nicht in der Art wie beim Kindesunterhalt. Beim Kindesunterhalt kannst du jederzeit aufgefordert werden, einen Job - oder einen besser bezahlten - aufzunehmen. Beim Elternunterhalt wird dich niemand auffordern, einen besser bezahlten Job anzunehmen. Wenn man nach Rechtswahrungsanzeige seinen Job schmeisst, oder weniger arbeitet, könnte es aber problematisch werden.
@Neuleben: Dein Bekannter hat bereits die Rechtswahrungsanzeige des Sozialhilfeträgers erhalten. Ob er jetzt noch beruflich kürzer treten darf, wage ich zu bezweifeln. Zum Zeitpunkt, wo ihn das Sozialamt angeschrieben hat, hat er ja beruflich noch Vollgas gegeben.
Vorher hätte er auch weniger arbeiten dürfen; er darf aber nicht nach Rechtswahrungsanzeige schuldhaft seine Erwerbsleistung reduzieren. Am besten reduziert man seine Arbeitsleistung, sobald die Eltern anfangen zu Husten. Bei deinem Bekannten halt doof, da kein Kontakt besteht.
Mit 54 dann am besten mal überlegen, ob man sich seiner eigenen Gesundheit vielleicht nicht eher seit Jahren etwas vormacht. Insbesondere psychisch ist jede Art der Unterhaltspflicht belastend.
In dem Alter hat man es auch mindestens mit dem Rücken.
Ferner sollte für deinen Bekannten, in erster Verteidigungslinie, eine Unterhltsverwirkung in Betracht kommen - immerhin hat er ja zu seinem Elternteil keinen Kontakt mehr. Klappt selten, wenn er kein Mißbrauchsopfer ist, aber versuchen sollte man es erstmal.