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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz
#8
Um Mißverständnisse vorzubeugen.
Sie hat nicht ohne meine Zustimmung gekündigt.
Oder was hättet ihr gemacht, wenn eure Tochter, trotz 17 Jahren, abends heulend nach Hause kommt und morgens heulend aus dem Haus geht.
Und das nur, da ihre Mutter mit neuem Partner ihr eingeredet haben, wie toll so eine Ausbildung im medizinischen Bereich doch ist, und wie sicher man da einen Job hat.

Über das Thema Nebenjob habe ich zusammen mit meiner Tochter auch schon nachgedacht.
Da ich selbstständig bin, mir aber keine volle 400 Euro Kraft leisten kann, würde ich sie auf Stundenbasis bis zu einem Gehalt von 160 Euro bei mir beschäftigen. Mit Anmeldung und allem drum und dran selbstverständlich.
Mehr wäre bei mir nicht drinnen, und ich hätte sie zusätzlich bei mir unter den Fittichen, mit Bewerbungen schreiben und dem abschicken derselben.
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RE: Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz - von serie-x - 21-10-2013, 10:12

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