09-10-2013, 21:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-10-2013, 21:54 von StrengGeheimerInformant.)
Stimmt so nicht:
Sie bekommt lebenslänglich - und ob ihrer "besonderen Schwere der Schuld" ist eine vorzeitige Entlassung nach "15 Jahren Gefängnis" damit ausgeschlossen.
Ist keine Kritik, sondern eine Korrektur ...
Zitat:Immerhin bekommt sie eine Strafe von 15 Jahren Gefängnis mit besonderer Schwere der Schuld.
Sie bekommt lebenslänglich - und ob ihrer "besonderen Schwere der Schuld" ist eine vorzeitige Entlassung nach "15 Jahren Gefängnis" damit ausgeschlossen.
Ist keine Kritik, sondern eine Korrektur ...