19-04-2009, 22:13
Das Steuererstattungen von abzugsfähigen Kosten ist klar.
Hier geht es aber um nicht abzugsfähige Kosten.
Hier geht es aber um nicht abzugsfähige Kosten.
|
BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder keine außergewöhnliche Belastung
|
|
|
| Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
| Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
| BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung | lordsofmidnight | 28 | 43.671 |
24-11-2011, 13:12 Letzter Beitrag: Bluter |
|