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Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt
#3
(06-10-2013, 14:22)iglu schrieb: Wenn ich das richtig oder falsch verstanden habe, müsste ich jetzt mit multiplen Infarkten von der Couch fallen.

Zur Sicherheit: zahlst du den Unterhaltsvorschuss? Welche Unterhaltshöhe ist tituliert und welche genauen Beträge werden gepfändet? Wurde seitens der Unterhaltsvorschusskasse die Überleitung des Anspruches erklärt?

Hallo Iglu,

schön von Dir zu Hören. Hoffe es geht Dir gut !

Ich lebe sei 21 Monaten mit multiplen Infarkten.
Unterhaltsvorschuss wird bezahlt. Unterhlatshöhe ist mit 272,00 Euro tituliert. Gepfändet wird die differenz zum Unterhaltsvorschuss mit der Originalurkunde.

Habe vor ca.20 Monaten den Fehler gemacht eine neue Urkunde mit dem Mindestunterhalt zu unterzeichnen.

Anscheinend hat die UHV diese Urkunde nie gesehen !
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RE: Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt - von Arminius - 06-10-2013, 14:29

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