25-09-2013, 22:21
Zitat:Um was soll es jetzt eigentlich gehen? Um
Zitat:1. Angedrohtes Zwangsgeld?Ja
Zitat:2. Sozialrecht, Leistungen gemäss SGB an denen der Vater beteiligt werden soll?Ja
Zitat:3. Unterhaltsrecht, Kindesunterhalt an das Kind?Angeblich nicht, da es nur um einen Kostenbeitag gehen soll
Zitat:4. Strafrecht, Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung, also wegen Nr. 3? Wegen Nr. 1 und 2 gibt es keine Unterhaltspflichtverletzung.Also bleibt hier das Zwangsgeld, bis der Vater die Auskunft erteilt. Sonst wohl Zwangsvollstreckung, wenn er die Zahlung nicht leistet bzw. einstellt, richtig?