13-09-2013, 22:17
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es keine Urteile sondern verfahrensbeendende Beschlüsse. Ein bisschen Klugscheißerei muss schon sein. In aller Regel wird von allen Seiten auf einen Vergleich hingewirkt, das hat mehrere Gründe.
Der Beschluss wird in der Regel schriftlich ein paar Tage später erlassen.
Der Beschluss wird in der Regel schriftlich ein paar Tage später erlassen.