10-09-2013, 18:14
Eine zwischen Kindsbesitzerin und entsorgtem Kindsvater geschlossene Umgangsvereinbarung ( z.b. bei Mediation JA ) wissen wir ja alle ist nicht mal das Papier wert wo sie drauf steht.
Wenn die Kindsbesitzerin nicht mal die unterschreibt bleibt nur der Gang vor Gericht
Im Zusammenhang das ein Ausfall von Umgang ( so wie der Thread Opener gefragt hat ) nicht per Gesetz geregelt ist sondern durch das leidige Richterrecht.
Was kostet es dann eine Umgangsregelung ( samt Ausfallregelung ) gerichtlich regeln bzw. fixieren zu lassen ?
Wenn die Kindsbesitzerin nicht mal die unterschreibt bleibt nur der Gang vor Gericht
Im Zusammenhang das ein Ausfall von Umgang ( so wie der Thread Opener gefragt hat ) nicht per Gesetz geregelt ist sondern durch das leidige Richterrecht.
Was kostet es dann eine Umgangsregelung ( samt Ausfallregelung ) gerichtlich regeln bzw. fixieren zu lassen ?