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Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen
#8
Zitat:Da reicht doch ne muendliche Vereinbarung gar nicht ?
Ds brauchst doch nen Wisch oder ?

Wenn man die Gesetze eng auslegt, ist die bloße Mitteilung ausreichend und die Mutter ist ohnehin nicht zur Mitwirkung verpflichtet.


Anders gesagt: wo kein Beleg vorhanden ist, kann auch keiner vorgelegt werden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen - von Ibykus - 06-09-2013, 20:08
RE: Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen - von Ibykus - 06-09-2013, 20:28
RE: Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen - von iglu - 06-09-2013, 20:42
RE: Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen - von iglu - 12-09-2013, 20:55
RE: Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen - von iglu - 09-10-2013, 17:52

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