06-09-2013, 19:51
In diesem Fall würde ich eA wegen des Umganges stellen und beantragen, diesen im bisherigen Umfabge gerichtlich zu beschliessen und die
Klausel entsprechend § 89 II FamFG aufzunehmen (Ordnungsgeldandrohung).
Begründen würde ich mit den eingetretenen Störungen und den Ankündigungen der KM und formulieren, dass offensichtlich ohne Rücksicht auf das Kindeswohl der Umgang aus der Sicht der KM unterhaltsorientiert optimiert werden soll...
Klausel entsprechend § 89 II FamFG aufzunehmen (Ordnungsgeldandrohung).
Begründen würde ich mit den eingetretenen Störungen und den Ankündigungen der KM und formulieren, dass offensichtlich ohne Rücksicht auf das Kindeswohl der Umgang aus der Sicht der KM unterhaltsorientiert optimiert werden soll...
Wer nicht taktet, wird getaktet...