30-08-2013, 21:15
Nun, in diesem Fall ist es etwas anders.
Haus soll tatsächlich verkauft werden. Es bleibt auch nix an Guthaben davon übrig, wenn sich ein Käufer finden sollte, sondern noch Schulden.
Exfrau muß nur zustimmen, sonst gehts nicht. Und wenn sie böse wollte, könnte sie sich querstellen. Aber wenn sie dann noch haftet als Sicherungsgeberin, muß sie dann doch wohl oder übel mitspielen ;-)
Damit braucht Herr H nicht mehr ganz so schwarz zu sehen. Denn wer weiß, wie lange es dauert, bis das mit dem rückwirkenden Unterhalt geklärt ist..
Haus soll tatsächlich verkauft werden. Es bleibt auch nix an Guthaben davon übrig, wenn sich ein Käufer finden sollte, sondern noch Schulden.
Exfrau muß nur zustimmen, sonst gehts nicht. Und wenn sie böse wollte, könnte sie sich querstellen. Aber wenn sie dann noch haftet als Sicherungsgeberin, muß sie dann doch wohl oder übel mitspielen ;-)
Damit braucht Herr H nicht mehr ganz so schwarz zu sehen. Denn wer weiß, wie lange es dauert, bis das mit dem rückwirkenden Unterhalt geklärt ist..