@naitsirc
Ja es gibt Sätze für die Angemessenheit der Kosten von Wohnungen je nach Personenzahl. Die sind in jeder Kommune etwas anders. In Rostock niedriger als in München. Oft überall ziemlich niedrig. Musst du dich erkundigen.
Gerade wenn man nicht gleich eine preiswerte Wohnung findet, sollte man erst einziehen (Fakten schafffen), bevor man ALGII Antrag stellt (Aufstockung ist Teil davon und nichts extra). Dann muss das Amt fürs erste halbe Jahr zumindets die realen udn nicht nur die angemessenen Kosten zahlen.
Eine kindgerechte Wohnung ist (langfristig) wichtiger, als die niedrigste Miete, wenn man Kontakt zum Kind behalten will.
Wohngeld bringt nach erster Einschätzung bei dir nichts - im Berechnugnsbespiel ist die Aufstockung höher als die Miete. Das geht bei Wohngeld nicht.
Ja es gibt Sätze für die Angemessenheit der Kosten von Wohnungen je nach Personenzahl. Die sind in jeder Kommune etwas anders. In Rostock niedriger als in München. Oft überall ziemlich niedrig. Musst du dich erkundigen.
Gerade wenn man nicht gleich eine preiswerte Wohnung findet, sollte man erst einziehen (Fakten schafffen), bevor man ALGII Antrag stellt (Aufstockung ist Teil davon und nichts extra). Dann muss das Amt fürs erste halbe Jahr zumindets die realen udn nicht nur die angemessenen Kosten zahlen.
Eine kindgerechte Wohnung ist (langfristig) wichtiger, als die niedrigste Miete, wenn man Kontakt zum Kind behalten will.
Wohngeld bringt nach erster Einschätzung bei dir nichts - im Berechnugnsbespiel ist die Aufstockung höher als die Miete. Das geht bei Wohngeld nicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #