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Trennung, wie soll ich jetzt von meinem Gehalt leben?
#22
Willkommen!

Lies dir mal das durch: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid107218 Scheint ähnlich.

Auf jeden Fall zu dem was schon gesagt wurde:

1. Ziehe keinesfalls aus, ohne faire gemeinsam festgelegte und schriftliche (!) Umgangsvereinbarung. Falls die Kimu keine schriftliche vernünftige Umgangsregelung mit dir trifft, wird sie sich niemals fair verhalten!! Man kann die Verantwortung fürs Kind auch jetzt schon klar nach Tagen, etc. aufteilen. Das übt sich dann leichter ein - für beide.
2. Ziehe nur in eine Wohnung, die auch ein Kinderzimmer hat. Jedes zusammenraufen ist gut fürs Kind. Und wenn das Kind mal in Kita und 3 Jahre alt ist, ist auch das anderes nicht mehr so brutal nachteilig für dich. Helfe der Kimu Arbeit zu finden, Ausbildung fertig machen, verbessern, aufrechterhalten.
3. Rede (möglichst) erst dann über Unterhalt. Im Prinzip wird frau von dir "100% Mindestunterhalt" wollen. Ggfs. ist ein Titel für 2 Jahre befristet in 1. Stufe denkbar (aber nicht zwingend). Wenn schon schriftlich, dann kansnt du auch "vollstreckbaren Titel" bei Notar oder Jugendamt machen (aber keinsfalls für "immer")
4. Nimm keinesfalls Nebenjob auf, bevor sich die Situation in 2 Haushalten mit Kind nicht normalisiert hat. Du brauchst jetzt alle Zeit für Konfliktlösung und Risikominimierung. Geld verdienen kannst du später noch.
5. Sobald du Wohnung hast (so spät als möglich) beantrage ein paar Tage DANACH dann ALG II. Gib dein Kind im Antrag an und unterschreib 2 mal auch für dein Kind. Beantrage Erstausstattung wegen Trennung, wenn die Kimu alle Haushhaltsgegenstände behalten will!

Die Situation sieht dann ungefähr so aus:

Bedarf:
z.b. 580,00 Wohnung warm (Miete, BK, Heizung, ohne Strom) hängt von regionaler Angemessenheit ab
382,00 Regesatz für dich
74,66 anteiliger Regelsatz für Kind bei z.B. 10 Tage im Monatsdurchschnitt bei dir
----------
1036,66 Gesamtbedarf

Einkommenanrechnung:
ca. 1350,00 brutto
- 345,00 Steuern+SV-Beiträge
1000,00 netto
- z.B. 50,00 Fahrtkosten zur Arbeit
- 225,00 Kindesunterhalt (wenn titulierter Mindestunterhalt)
- 315,00 Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit
-----------
410,00 anrechenbares Einkommen

d.h. du bekämst ca. 626,66 € ergänzendes ALG II. Da braucht man mit der Düsseldorfer Tabelle gar nicht rumdiskutieren. Gleich ins Sozialrecht wechseln. (Vorausgesetzt du hast nicht größeres Vermögen in der Rückhand).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Trennung, wie soll ich jetzt von meinem Gehalt leben? - von sorglos - 30-08-2013, 17:48

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