30-08-2013, 14:24
Ok, ich werde also lieber noch einmal drüber nachdenken
Sollten wir uns ohne JA auf eine Unterhaltszahlung einigen (schriftlich natürlich) müsste diese irgendwelche bestimmten Kriterien erfüllen bzw. vielleicht sogar beglaubigt werden? Und wäre diese auf unbestimmte Zeit gültig oder könnte sie plötzlich auch trotzdem die “ volle Summe“ verlangen?
Sollten wir uns ohne JA auf eine Unterhaltszahlung einigen (schriftlich natürlich) müsste diese irgendwelche bestimmten Kriterien erfüllen bzw. vielleicht sogar beglaubigt werden? Und wäre diese auf unbestimmte Zeit gültig oder könnte sie plötzlich auch trotzdem die “ volle Summe“ verlangen?