30-08-2013, 13:43
(30-08-2013, 08:55)p schrieb:Ich bin auch immer ganz baff, wenn ich Beiträge wie den von Nathan geschriebenen lese.(30-08-2013, 08:40)Nathan schrieb: Gegen ihren Willen ist das unmöglich.
Nichts ist unmöglich :-) Schwierig, aber möglich: Aufhebung der Gemeinschaft, Teilungsversteigerung.
Wo Unterhalt gg einen Miteigentümer einer Immobilie gefordert wird, besteht natürlich die Möglichkeit, diese zu verwerten.
Ich verstehe allerdings nicht, warum man solche Angelegenheiten, bei denen es u.U. auf Details ankommt und die sachen- und schuldrechtlich sehr kompliziert sein können, in Foren versucht zu klären, anstatt einen Anwalt zu befragen.
Mehr als "geht nicht gibt's nicht" kann doch wohl nicht erwartet werden.