30-08-2013, 07:47
Hat jemand hier zufällig einen guten Einfall?
Es geht um folgenden Fall:
Herr M und Frau F sind schon länger getrennt. Scheidung läuft erst jetzt, sowie ein Unterhalts"streit" (falls man das schon so nennen kann).
Während der Ehe wurde ein Haus zusammen gekauft. Nach der Trennung zog Frau F aus dem Haus aus. Herr H tilgte die KRedite weiter. Vor einiger Zeit lief der Kredit aus und Herr H veranlasste einen neuen Kredit auf seinen Namen. Frau H ist aber noch im Grundbuch drin. Da das Haus dringend verkauft werden muß und ein Unterhalts"streit" läuft (rückwirkende Forderung) steht die Frage im Raum, wie Frau F schnellstmöglich aus dem Grundbuch rauszukriegen ist. Denn was ist, wenn Frau F aufgrund des noch ungeklärten Unterhaltsstreits einem möglichen Verkauf nicht zustimmt? So lange sie im Grundbuch steht, kann sie da wiedersprechen, oder? Was kann Herr H tun, damit er bei einem möglichen Käufer das Haus auch wirklich verkaufen kann?
Es geht um folgenden Fall:
Herr M und Frau F sind schon länger getrennt. Scheidung läuft erst jetzt, sowie ein Unterhalts"streit" (falls man das schon so nennen kann).
Während der Ehe wurde ein Haus zusammen gekauft. Nach der Trennung zog Frau F aus dem Haus aus. Herr H tilgte die KRedite weiter. Vor einiger Zeit lief der Kredit aus und Herr H veranlasste einen neuen Kredit auf seinen Namen. Frau H ist aber noch im Grundbuch drin. Da das Haus dringend verkauft werden muß und ein Unterhalts"streit" läuft (rückwirkende Forderung) steht die Frage im Raum, wie Frau F schnellstmöglich aus dem Grundbuch rauszukriegen ist. Denn was ist, wenn Frau F aufgrund des noch ungeklärten Unterhaltsstreits einem möglichen Verkauf nicht zustimmt? So lange sie im Grundbuch steht, kann sie da wiedersprechen, oder? Was kann Herr H tun, damit er bei einem möglichen Käufer das Haus auch wirklich verkaufen kann?