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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(22-08-2013, 11:51)raid schrieb: Den Tipp mit zuerst Sorgerecht und dann Umgang einklagen, kann ich nicht verstehen. Den im Endeffekt könnte nun die Gegenseite argumentieren, dass er sich einen Dreck um den Umgang schert und stattdessen lieber der Kindesmutter "Steine in den Weg" legen möchte.
Man vermeidet den beliebten Trick der RichterInnen die "zahlreichen gerichtlichen Umgangstreitereien" als Indiz für mangelnde Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit (natürlich zu Lasten) des Vaters auszulegen.

(22-08-2013, 11:51)raid schrieb: Ein Vater der persistent um sein Kind kämpft, müsste vom Gericht eigentlich als der Fähigere ja sogar für die Alleinsorge angesehen werden!
Müsste? Hast du noch weitere Wunschträume, was ein typisches deutsches Gericht so tun "müsste"?
Im Falle deines Bekannten liefert du doch selbst ein weiteres Beispiel, wie die Gerichte das neue Recht zu umgehen versuchen.

Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg und freue mich auf deinen Bericht. Das mit dem "protokollieren lassen" ist auf jeden Fall unbedingt wichtig & richtig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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