17-08-2013, 19:56
Ich grabe das hier mal wieder aus.
Ding Ding Ding... es geht in die 2. Runde
Heute, ja heute, kam seit langem mal wieder ein Brief der Ex-Rattin wo sie sich auf meinen Brief vom April bezieht.
Ein gerichtlicher Antrag für EU wurde bereits vorbereitet aber die Mandantin will es nochmal mit einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungsversuch versuchen...
Sie bezieht sich darauf, dass ich angab dass meine Steuerklasse sich geändert hat und ich weniger verdiene.
Daraufhin will sie jetzt nochmal die Verdienstbescheinigungen von dem Zeitpunkt bis heute haben um dann kurzfristig darauf zurück zu kommen.
Sie sagt auch, dass die Ex nun eine Ausbildung zu nem völlig wertlosen "Job" macht wo sie kein Geld verdient.
Seit Trennung ist das Kind Vollzeit betreut! Ich finde damit trifft sie auch die volle Erwerbsobliegenheit.
So, was soll ich tun? Verdienstbescheinigungen kommentarlos hinschicken? Schon mal sagen, dass es weiterhin von mir nix gibt oder meine gesammelten Verwirkgründe nennen? Die wollte ich mir bis zuletzt auf ein Gerichtsverfahren behalten um sie damit zu überraschen.
Sie hat mir gegenüber auch nicht auf die Aufforderung nach Auskunft ihrerseits erfüllt... bis heute nicht. Sollte ich diese Aufforderung wiederholen oder lieber nicht, da dass ja auch ein Verwirkgrund ist?
Ding Ding Ding... es geht in die 2. Runde
Heute, ja heute, kam seit langem mal wieder ein Brief der Ex-Rattin wo sie sich auf meinen Brief vom April bezieht.
Ein gerichtlicher Antrag für EU wurde bereits vorbereitet aber die Mandantin will es nochmal mit einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungsversuch versuchen...
Sie bezieht sich darauf, dass ich angab dass meine Steuerklasse sich geändert hat und ich weniger verdiene.
Daraufhin will sie jetzt nochmal die Verdienstbescheinigungen von dem Zeitpunkt bis heute haben um dann kurzfristig darauf zurück zu kommen.
Sie sagt auch, dass die Ex nun eine Ausbildung zu nem völlig wertlosen "Job" macht wo sie kein Geld verdient.
Seit Trennung ist das Kind Vollzeit betreut! Ich finde damit trifft sie auch die volle Erwerbsobliegenheit.
So, was soll ich tun? Verdienstbescheinigungen kommentarlos hinschicken? Schon mal sagen, dass es weiterhin von mir nix gibt oder meine gesammelten Verwirkgründe nennen? Die wollte ich mir bis zuletzt auf ein Gerichtsverfahren behalten um sie damit zu überraschen.
Sie hat mir gegenüber auch nicht auf die Aufforderung nach Auskunft ihrerseits erfüllt... bis heute nicht. Sollte ich diese Aufforderung wiederholen oder lieber nicht, da dass ja auch ein Verwirkgrund ist?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.