Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#30
Ich grabe das hier mal wieder aus.

Ding Ding Ding... es geht in die 2. Runde

Heute, ja heute, kam seit langem mal wieder ein Brief der Ex-Rattin wo sie sich auf meinen Brief vom April bezieht.

Ein gerichtlicher Antrag für EU wurde bereits vorbereitet aber die Mandantin will es nochmal mit einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungsversuch versuchen...

Sie bezieht sich darauf, dass ich angab dass meine Steuerklasse sich geändert hat und ich weniger verdiene.

Daraufhin will sie jetzt nochmal die Verdienstbescheinigungen von dem Zeitpunkt bis heute haben um dann kurzfristig darauf zurück zu kommen.

Sie sagt auch, dass die Ex nun eine Ausbildung zu nem völlig wertlosen "Job" macht wo sie kein Geld verdient.

Seit Trennung ist das Kind Vollzeit betreut! Ich finde damit trifft sie auch die volle Erwerbsobliegenheit.

So, was soll ich tun? Verdienstbescheinigungen kommentarlos hinschicken? Schon mal sagen, dass es weiterhin von mir nix gibt oder meine gesammelten Verwirkgründe nennen? Die wollte ich mir bis zuletzt auf ein Gerichtsverfahren behalten um sie damit zu überraschen.

Sie hat mir gegenüber auch nicht auf die Aufforderung nach Auskunft ihrerseits erfüllt... bis heute nicht. Sollte ich diese Aufforderung wiederholen oder lieber nicht, da dass ja auch ein Verwirkgrund ist?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von Antragsgegner - 17-08-2013, 19:56

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  KU - neuer Titel oder Klage abwarten? Lullaby 78 75.020 14-07-2014, 11:24
Letzter Beitrag: Lullaby

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste