13-08-2013, 09:09
sorry beppo - das stimmt nicht mehr!
bei umzug ohne zustimmung des miterziehungsberechtigten, übertragen FGs seit einiger ausnahmslos das ABR auf den anderen elternteil - weil eben eine erziehungsunfähigkeit gepaart mit bindungsintoleranz angenommen wird!
der gerichtsstand ist immer der letzte wohnort in solchen fällen! eine verweisung findet nicht mehr an den neuen wohnort statt!
bleib nicht in deinem trübsal sitzen - baby....
bb
netlover
bei umzug ohne zustimmung des miterziehungsberechtigten, übertragen FGs seit einiger ausnahmslos das ABR auf den anderen elternteil - weil eben eine erziehungsunfähigkeit gepaart mit bindungsintoleranz angenommen wird!
der gerichtsstand ist immer der letzte wohnort in solchen fällen! eine verweisung findet nicht mehr an den neuen wohnort statt!
bleib nicht in deinem trübsal sitzen - baby....
bb
netlover