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betitelter Unterhalt
#19
Zitat:Die Berechnung erfolgte für das Jahr 2012 anhand von
dem Jahresbruttogehalt von 2011.
Ist erstmal im Rahmen der üblichen Vorgehensweise - man mag sie akzeptieren, oder nicht. Nur, wenn in 2011 die Trennung vollzogen wurde (Auszug, Ummeldung), hätte die Änderung der Steuerklasse bereits in die Berechnung, die wohl Anfang 2012(?) durchgeführt wurde, berücksichtigt werden müssen.
Zum Innendienst und seinen Auswirkungen erlaube ich mir derzeit kein Urteil, weil nicht ersichtlich ob dies notwendig war und angeordnet wurde, oder deinem Wunsch entsprach. Für deine Benotung in Flensburg kann deine Exe ausnahmsweise nix.

Zum KU schreibst du, Zahlbetrag wären ca. 622€.
Nach DDT und Gruppe 6 wären es 628€, nach Gruppe 5 578€ - beide Beträge passen nicht (DDT-Zahlbeträge haben sich seit 2011 nicht geändert).
Nun schreibst du, dass es eigentlich nur 546€, nach DDT Gruppe 4 sein sollten. Warum?

Insgesamt bist du drei Berechtigten gegenüber verpflichtet (Kind1, Kind2, Mutter), was schon mal eine Herabstufung um eine Gruppe begründen kann (s.: Anmerkungen 1 und 6 DDT).

Der Bedarfskontrollbetrag für Gruppe 4 beträgt 1300€, für Gruppe 3 1200€.
Diese sollten dir schon verbleiben (die Großzügigkeit der Juristen kennt da kaum Grenzen: Siehe nochmals Anm. 6).

Deinen Aussagen entsprechend, wachsen die Fragezeichen, betreffend deine Einkünfte.
Zitat:Ohne jetzt zahlen nennen zu müssen, bleiben mir zum Leben momentan 900-1000€ pro Monat - inklusive Fixkosten.

Zahlen nennen musst du nicht, aber mit deinen bisherigen Angaben stochere zumindest ich nur im Nebel. Wenn es dir peinlich ist deine Einkünfte offenzulegen, schreibe einen User per PN an, vielleicht hilft er dir etwas Klarheit in der Unterhaltssache zu verschaffen.

Zum Thema Umgang eröffne bitte einen eigenen Thread, sonst wird´s verwirrend.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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betitelter Unterhalt - von fishhook - 07-08-2013, 16:56
RE: betitelter Unterhalt - von iglu - 07-08-2013, 17:13
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