09-08-2013, 16:00
Es ist kein Erwerbseinkommen aber gleichwohl Einkommen. Wer nicht erwerbsfähig(weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann) ist, bekommt keine Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch sondern nach dem zwölften.
Das ganze spielt unterm Strich aber keine/kaum eine Rolle. Du hast dich offensichtlich vom guten sorglos verwirren lassen, der dir das ganz exakt ausgebreitet hat. Ich hingegen halte die eine oder andere didaktische Verkürzung für sinnvoll. Bei deiner Versicherung kannst du eben nicht den Freibetrag für Erwerbstätige geltend machen.
Das ganze spielt unterm Strich aber keine/kaum eine Rolle. Du hast dich offensichtlich vom guten sorglos verwirren lassen, der dir das ganz exakt ausgebreitet hat. Ich hingegen halte die eine oder andere didaktische Verkürzung für sinnvoll. Bei deiner Versicherung kannst du eben nicht den Freibetrag für Erwerbstätige geltend machen.