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Umgangsregelung
#14
Hallo Vater!

Wie du unschwer hast erkennen können sind gebrannte Väter sehr scheu mit klugen Ratschlägen, denn keiner von denen will sich den Schuh anziehen lassen, wenn es dann nicht geklappt hatte.
Ich nehme mich da nicht aus.
Letztlich ist es eure ganz persönliche Angelegenheit und wie bereits geschrieben: Wenn sie partout nicht will, dann wird´s auch nichts.
Sei auf jeden Fall auf das Extrem Umgangsboykott seelisch vorbereitet.

Ob du nun der Mutter mit tollen Argumenten kommst oder in China fällt ein Sack Reis um.
Ich empfinde es eher als nachteilig, sie mit all zu vielen positiven Begründungen zu überschütten, da sie dann in Ruhe an Gegenmaßnahmen ausarbeiten und umsetzen kann.

Möglichlkeiten ausloten (Zeit, Geld).
Strategien sind somit überflüssig und es zählt der gerade Weg.
Dieser führt über einen Fachanwalt zum Gericht.
Das Jugendamt kommt dann - zumindest in meiner Region - zwangsläufig ins Spiel.
Bestehe auch dort auf mindestens eine gerichtlich protokollierte Vereinbarung - knappe Begründung:
Die Furcht vor Entfremdung, aufgrund der bisher eher spärlichen weil von der Mutter aufgezwungenen Regelung.

Umgang findet statt - das ist die günstigste Ausgangsbasis.
Der Umgang ist so zu gestalten, dass das sozialisierende Band zwischen Kind und Vater erhalten und gestärkt wird.
Die bisherige lose Umgangsvereinbarung ist hierfür nicht ausreichend und berücksichtigt ausschließlich die Bedürfnisse der Mutter, nicht des Kindes und nicht deine.
Eine für alle verlässliche und verbindliche Umgangsregelung, zum Wohl des Kindes und zu dessen angemessener Sozialisation ist anzustreben.
Das Alter des Kindes entsprechend berücksichtigend und die große räumliche Entfernung zwischen den Umgangsberechtigten gebietet es, die Umgangskontakte vornehmlich und somit über einen längeren Zeitraum in den Ferien stattfinden zu lassen.
Es sind mindestens eine Woche in den Frühjahrs-/Osterferien, mindestens drei Wochen in den Sommerferien und mindestens eine Woche in den Herbstferien zu veranschlagen.
Konkret: Jeweils die ersten Ferienwochen, damit sich das Kind nach dem Umgang noch vor dem Schulbeginn wieder ausreichend aklimatisieren kann.
Ansonsten:
Telefonkontakte (X mal zwischen den persönlichen Kontakten)
Geburtstage (?)
Hoheitliche Feiertage (z.B. im jährlichen Wechsel den 1. und 2.)

Lässt sich Exe darauf weitgehend ein ist es soweit okay.
Tut sie´s nicht, dann hast du das zumindest in Schriftform und kannst der Tochter, die dich fortan als "Erzeuger" betiteln wird, bei zufälliger Begegnung unter die Nase reiben, dass du sehr wohl um sie bemüht warst, aber Muttern und die deutsche Staatin dich ausgebootet haben.

Vor ihr auf den Knien rutschen würde ich nicht, das bringt Kind und Vater nicht einen Millimeter weiter.
Ist meine Meinung, auch wenn sie hier gewiss nicht jeder teilen wird.
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Umgangsregelung - von Vater - 14-04-2009, 10:49
RE: Umgangsregelung - von Jigsaw - 14-04-2009, 11:34
RE: Umgangsregelung - von Exilierter - 14-04-2009, 11:55
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