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Ordnungsgeld bei einmaliger Umgangsverweigerung?
#4
Also als Lappalie würde ich es nicht bezeichnen.
Sie hat mir jetzt deutlich gemacht, dass jetzt wohl einiges an Schikane auf mich zukommen wird.
Deswegen geht es mir gerade auch um das Prinzip.
Ihr Urlaub hätte auch bis zum 1.2.13 mit mir vereinbart werden müssen, laut Urteil.
Und nicht erst drei Tage vorher.
Für mich hat sie da zum zweiten Mal gegen die Festlegungen verstoßen.
Ich gehe auch davon aus, dass ich meine Tochter nicht telefonisch erreichen werde, wie es einmal die Woche festgelegt ist.
Ich habe schon gesagt, ich möchte sie anrufen, trotz Urlaub.
Da sie sich dazu nicht geäussert hat, gehe ich davon aus das es möglich ist und ein ausgestelltes Telefon nur einen Grund haben kann.
Ich habe nun einen Vermittlungstermin beim JA gemacht, den sie im Briefkasten finden wird.
Sollte sie den ausschlagen (was wohl kommen wird), dann verstösst sie erneut gegen das Urteil.
Das wären dann also bereits 5 Verstösse in kurzer Zeit.

Ich denke gerade auch an die Kosten und überlege wovon ich mehr habe.
Beim Ordnungsgeld hat es mehr Wirkung auf sie, beim Vermittlungsverfahren könnte auch sehr gut eine Änderung für mich heraus springen.
Man Anwalt würde nicht lange fackeln. Hat er nach dem Urteil deutlich gemacht. Sprich also Ordnungsgeldantrag.
Na vielleicht bin ich zu pessimistisch und wir einigen uns beim JA.
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RE: Ordnungsgeld bei einmaliger Umgangsverweigerung? - von Zumbi - 06-08-2013, 10:15

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