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Umgangsregelung
#9
(14-04-2009, 14:21)Vater schrieb: Ja, ich frage mich halt, wie ich anfangen soll mit dem Einigungsversuch. Wenn ich ihr eine Frist von 10 Tage setzen mit der Bitte auf eine Umgangsregelung, was heisst das denn konkret? Welche Verpflichtung hat sie denn, wenn ich ihr eine Frist von 10 Tage setze ? Was ist ihre Gegenleistung konkret? Gut, wenn sie darauf nicht eingeht, ist es klar. Aber wenn, dann will ich natürlich das Optimale für meine Tochter erreichen. Soll ich verlangen, daß sie mir einen Brief schreibt mit der Fristsetzung ?

Nein. Ist doch ganz einfach. Bastel dir eine Umgangsregelung. Vorlagen, die du modifizieren kannst, gibts ja genug. Die schickst du an deine Ex und schreibst irgendwas dazu wie: "Liebe XY, anbei mein Vorschlag für eine feste Umgangsregelung für den Umgang zwischen Kind X und mir. Für uns alle wäre mehr Struktur und Planungssicherheit beim Umgang ein Gewinn, anders sind Urlaub und Ferien nicht organisierbar. Bitte schicke mir die Regelung unterschrieben zurück oder teile mir eventuelle Änderungswünsche mit. Zu einem Gespräch, um eventuelle offene Fragen zu klären bin ich wie immer bereit. Bitte antworte innerhalb der nächsten 14 Tage, sonst muss ich annehmen dass du meinen Vorschlag ablehnst. Viele Grüsse, Dein Ex-Schatzl".

Sie hat überhaupt keine Verpflichtungen. Es geht um was ganz anderes. Ich schildere es dir mal in einem fiktiven Gespräch mit einem Familienrichter.

Du: Lieber Herr Richter, ich brauche eine Umgangsregelung. Bitte verordnen sie uns eine. Und die schlimme Ex weigert sich, mir das Kind in den Ferien zu geben.
Richter: Guter Mann, haben sie denn überhaupt schon mal die Mutter gefragt? Vielleicht ist sie ja einverstanden mit ihren Vorschlägen oder sie lässt mit sich reden?
Du: Nein, aber sie lehnt immer alles ab.
Richter: Das wissen sie doch gar nicht voraus! Wieso latschen sie jetzt zu mir und stehlen mir die Zeit, wenn sie nichtmal nachgefragt haben? Man rennt doch nicht gleich zum Richter, sondern versucht seine Probleme selber zu lösen. Ich stelle fest: Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis. Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen. Bemühen sie sich mal selber um eine Einigung und weisen sie mir das nach. Wenn das wirklich nicht klappt, dürfen sie wiederkommen. Viel Glück. Der nächste Fall!
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