03-08-2013, 20:59
Was den Anwalt betrifft geht es ja um Schadensersatz. Was deine Frau betrifft, ist es eine ungerechtfertigte Bereicherung 812 BGB. Das ist allerdings bei genauerer Betrachtung problematisch, weil du ja wusstest, dass sie rechtswidrig handelt und Rechtsmittel (Erinnerung, Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage) gegen den PfÜb hättest einlegen können 814 BGB. Auf der anderen Seite liegt hier ja ein Fremdverschulden deines Anwalts vor. Deine Frau könnte sich theoretisch auch auf Entreicherung berufen, was allerdings bei einem Doppelbeamtenhaushalt wohl auch nicht glaubwürdig wäre.
Die Erfolgsaussichten vermag ich jetzt nicht zu überblicken. Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als bei einem Anwalt (hoffentlich bei einem anderen) Rat einzuholen.
Die Erfolgsaussichten vermag ich jetzt nicht zu überblicken. Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als bei einem Anwalt (hoffentlich bei einem anderen) Rat einzuholen.