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Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar?
#7
Die genannten Sachen sind bereits mehrfach schriftlich erbeten worden, zuletzt gestern mit Fristsetzung. Soll so eine Art "Pilotmaßnahme" werden, vielleicht geht´s dann mit dem Rest einfacher.

Wenn also Frist ohne Reaktion verstreicht: Antrag beim FG (ich nehme an, §1568b BGB war gemeint) hier?

Nachtrag: Ich habe gestern auch geschrieben, dass es gut wäre, der Junge bekäme die Sachen, denn was soll er sich denken, wenn sie sie einfach behält?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:25
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:53
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von wackelpudding - 31-07-2013, 14:21
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 16:07
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 01-08-2013, 18:33

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