31-07-2013, 14:21
Die genannten Sachen sind bereits mehrfach schriftlich erbeten worden, zuletzt gestern mit Fristsetzung. Soll so eine Art "Pilotmaßnahme" werden, vielleicht geht´s dann mit dem Rest einfacher.
Wenn also Frist ohne Reaktion verstreicht: Antrag beim FG (ich nehme an, §1568b BGB war gemeint) hier?
Nachtrag: Ich habe gestern auch geschrieben, dass es gut wäre, der Junge bekäme die Sachen, denn was soll er sich denken, wenn sie sie einfach behält?
Wenn also Frist ohne Reaktion verstreicht: Antrag beim FG (ich nehme an, §1568b BGB war gemeint) hier?
Nachtrag: Ich habe gestern auch geschrieben, dass es gut wäre, der Junge bekäme die Sachen, denn was soll er sich denken, wenn sie sie einfach behält?
Wer nicht taktet, wird getaktet...