25-07-2013, 10:10
Was ich natürlich fairerweise auch sagen muss:
Der Antrag zu 1), (nämlich eine Kopie zu übersenden) wurde ja von der KM, nachdem er rechtshängig war, sofort bedient.
Und das jetzige aktuelle Zeugnis habe ich unaufgefordert(!) zwei Tage, nachdem es meiner Tochter übergeben wurde, erhalten.
Ihr Anwalt wird seiner Mandantin erklärt haben, dass über den Antrag, die Mutter zu verpflichten künftig umgehend Kopien vorzulegen nur deswegen nicht entschieden wurde, weil das Parallelverfahren Glück brachte.
Verzögert sie künftig wieder, gibt's was auf die Ohren.
Der Antrag zu 1), (nämlich eine Kopie zu übersenden) wurde ja von der KM, nachdem er rechtshängig war, sofort bedient.
Und das jetzige aktuelle Zeugnis habe ich unaufgefordert(!) zwei Tage, nachdem es meiner Tochter übergeben wurde, erhalten.
Ihr Anwalt wird seiner Mandantin erklärt haben, dass über den Antrag, die Mutter zu verpflichten künftig umgehend Kopien vorzulegen nur deswegen nicht entschieden wurde, weil das Parallelverfahren Glück brachte.
Verzögert sie künftig wieder, gibt's was auf die Ohren.