12-07-2013, 10:31
Naja Ehe und Kinderkriegen sind ja noch nicht ausgestorben.
Trotz der Kosten un Risiken.
Die haben sich, auch nach Jahrzehnten noch nicht rum gesprochen.
Und diese Unterhaltspflicht entsteht ja erst, wenn sie gerichtlich eingeklagt wird und das geschieht ja nach dem Ende der Beziehung bzw. führt dieses herbei.
Solange man zusammen ist, ist man ja auch, stillschweigend, unterhaltspflichtig.
Und als Bedarfsgemeinschaft auch gegenüber Hartz4.
Was ändert sich also?
Trotz der Kosten un Risiken.
Die haben sich, auch nach Jahrzehnten noch nicht rum gesprochen.
Und diese Unterhaltspflicht entsteht ja erst, wenn sie gerichtlich eingeklagt wird und das geschieht ja nach dem Ende der Beziehung bzw. führt dieses herbei.
Solange man zusammen ist, ist man ja auch, stillschweigend, unterhaltspflichtig.
Und als Bedarfsgemeinschaft auch gegenüber Hartz4.
Was ändert sich also?