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im Hartz 4 Bezug nach EV eine Wohnung bekommen
#5
Hallo die Herren,

noch ist dieser Fall fiktiv. Ich wohne derzeit noch im elterlichen Haus in einer Einliegerwohnung. Das Haus wird aber über kurz oder lang verkauft werden. Und dann fliege ich hier mit raus.

Grund hierfür ist mein Vater liegt ( ich sage es nur ungern ) am sterben.
Und meine Mutter wird das Haus und sich dann nach einer altersgerechten Wohnung schauen. Wo auch ggf. eine Pflege mit eingebunden ist. Meiner Meinung nach eine absolut korrekte und vernünftige Entscheidung. Allerdings stehe ich dann natürlich auf der Straße.

Ich bin ja derzeit im Krankengeldbezug. Danach ALG 1. Und dann Hartz 4.

Noch läuft mit meinen Eltern alles über Cash-Zahlungen. Es existiert kein Mietvertrag und nichts. Ich wohne und esse eben hier gegen einen gewissen Obulus ( schreibt man das so ? ).

Mein Krankengeld beträgt derzeit € 1.400.- im Monat. Insofern stellt sich bis dato die Frage nach Aufstockung nicht. Sobald ich aber in ALG 1 falle wird es weniger sein. Da werde ich die Zahlen dann hier einstellen ob ich die Voraussetzungen für "aufstocken" erfülle.

Nun eine eidesstattliche Versicherung werde ich auf jedenfall über kurz oder lang unterschreiben müssen. Grund hierfür ist das ich ab Hartz 4 nichts mehr zahlen kann. Dann ist eine eidesstaatliche Versicherung ja nicht mehr zu umgehen.

Ich stehe hier und jetzt irgendwo an einem Scheideweg. ( Scheide blödes Wort hat mir das ganze Schlammassel eingebracht eine Scheide) schreibe ich besser mal Wege-Gabelung.

1.) ich würde wie es mein Kollege macht am liebsten auch meine restlichen Oyronen in eine Eigentumswohnung stecken. Allerdings ist das bei mir nicht so viel an Vermögen als das ich die auf Dauer "unterhalten" könnte. Zumal ich auch Fremdkredit dazu aufnehmen müsste. Da wird mir im Hartz 4 Bezug zwar der Zins bezahlt. Aber Tilgung ist dann nimmer drin. Und somit Wohnung weg.

2.) Variante wäre ich zahle meine restlichen Oyronen in Bar an meine Eltern und die kaufen die Wohnung dann auf Ihren Namen und ich zahle an Sie Miete über KdU. Aber auch hier habe ich gelesen das einem das vermutlich kein Robenträger glauben wird wenn mal so geschwind innerhalb von 2 Jahren € 80.000.- verschwinden. Diese Variante wäre aber am elegantesten.
- Meine Oyros wären untergebracht (inflationsgeschützt)
- hätte eine Wohnung in der Nähe vom Kind
- Wohnung wird nicht als wohnwerter Vorteil/einkommensmaessig für KU herangezogen.
- Bananistan zahlt meine Miete durch KdU und sogar noch die Tilgung des Objekts. In dem Fall über meine Eltern. Die wollen ja kein Geld daran verdienen sondern nur halt 0 auf null rauskommen. Mehr verlangen die ja gar nicht.

Eine ideale Konstellation. Aber wie ich in einem anderem Thread gelesen habe nicht machbar wegen der erdrückenden Indizien das Geld von mir beiseite geschafft wurde.

und:
in ein paar Jahren würde mir die Wohnung durch Erbe ja gehören. Und dann zieht die Schlinge durch die Unterhaltsrückstände wieder zu. Gehe ja davon aus das eine selbstgenutzte Eigentumswohnung für Bereitsstellung von KU zu verwerten ist. ( wobei mir das nicht einmal meine RAtte sagen kann oder sagen will )

kurzum komme ich von dem Thema Eigentumswohnung aufgrund der genannten Risiken/Unkenntnisse meinerseits immer mehr ab und lebe nach dem Motto "nur Bares ist Wahres"

Aber:
- Wohnungssuche wird über kurz oder lang aber kommen. Selbst im Hartz 4 Bezug > deshalb meine eingangs gestellte Frage ob das möglich ist das man dann überhaupt noch in den Landkreis des Kindes kommt.

- bin ich getrieben von Inflationsangst. Ich habe durch sicher geglaubte Anlagen in den letzten 5 Jahren rund € 15.000.- verloren und will nicht noch mehr verbrennen.

Und eine Wohnung ist meiner Ansicht nach halt die am besten geeignete Methode um Sicherheit zu haben. Und vorallem ein Dach überm Kopf.
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RE: im Hartz 4 Bezug nach EV eine Wohnung bekommen - von nowayout - 10-07-2013, 13:00

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