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1615l
#4
(09-07-2013, 11:32)1615l Opfer schrieb: Wovon hängt es wirklich ab, ob eine Mutter nach 3 Jahren noch Geld bekommt oder nicht? Meine Ex droht mir jetzt schon damit, wie einfach es sein soll, das durchzusetzen.

Ich kenne einen Fall, da konnte eine Dame acht Jahre lang ziemlich heftig kassieren. Drei Jahre sowieso, dann kam die Reform und es ging weiter. Beim Vater sind nicht einmal berufsbedingte Ausgaben anerkannt worden, der ist fix und fertig gemacht worden. Das war ein Familiengericht im Bezirk des OLG Frankfurt.

Andere Richter sehen ab drei Jahren eine 50% - Erwerbsobliegenheit der Unterhaltskassierin, manchmal 25%. Ohne Befristung, das lehnen die Juristen mit voller Absicht ab. Schliesslich generiert das gleich die nächsten Klagen, Honorarrechnungen und langatmige "Sach"vorträge für teures Geld. Was rauskommt, ist absichtlich unberechenbar, dir bleibt nicht viel mehr übrig als die Argumente der Unterhaltskassiererin abzuwarten und zu hoffen, dass das Richterlein nicht zu sehr drauf anspringt.

Die Betreuungssituation des Kindes wird immer offiziell vorgeschoben. Fakt ist aber, dass sie viel unwichtiger ist wie behauptet. Bei einer staatlichen Betreuung von 7 bis 16 Uhr kann trotzdem 0%, 25%, 30%, 50% ihres alten Einkommens rauskommen, die du aufzufüllen hast.

Insgesamt ist §1615l BGB eher selten ein Thema, so oft wird da auch nicht verhandelt, weil in sehr vielen Fällen nach Zahlung des Kindesunterhalt ohnehin nichts oder kaum mehr etwas übrig ist. Das führt zu erhöhter Motivation auf Seite der Mutter, wieder zu arbeiten. Mit der Einführung des Betreuungsgarantie für die Kinder <3 gehört §1615l BGB komplett gestrichen, mindestens aber auf ein Jahr zurückgestutzt.
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1615l - von 1615l Opfer - 09-07-2013, 11:32
RE: 1615l - von iglu - 09-07-2013, 11:45
RE: 1615l - von tumi - 09-07-2013, 12:11
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RE: 1615l - von 1615l Opfer - 10-07-2013, 00:08
RE: 1615l - von p__ - 10-07-2013, 08:47
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RE: 1615l - von 1615l Opfer - 14-08-2013, 21:51
RE: 1615l - von blue - 15-08-2013, 00:43

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