09-07-2013, 11:45
Es hängt grundsätzlich von ihrem "Betreuungsaufwand" ab. Grundsätzlich unterliegt sie jetzt einer Erwerbsobliegenheit, sodass der Betreuungsunterhalt nun wegfällt. Aber das ganze nur grundsätzlich.
Häufig ist es so dass, das Kind nun plötzlich Allergien entwickelt, Krankheiten und Störungen und sie deshalb zwingend zu Hause bleiben muss und leider nicht arbeiten gehen kann und es am Wohnort der Mutter komischerweise keine Betreuungsmöglichkeiten durch Kitas oder Tagesmütter gibt. Sozusagen ein regionales Betreuungsloch, so wie ein Wetterphänomen. Stell dich darauf ein, dass sie damit kommt.
Ist sie verheiratet oder lebt sie mit jemandem zusammen fällt Betreuungsunterhalt allerdings flach.
Häufig ist es so dass, das Kind nun plötzlich Allergien entwickelt, Krankheiten und Störungen und sie deshalb zwingend zu Hause bleiben muss und leider nicht arbeiten gehen kann und es am Wohnort der Mutter komischerweise keine Betreuungsmöglichkeiten durch Kitas oder Tagesmütter gibt. Sozusagen ein regionales Betreuungsloch, so wie ein Wetterphänomen. Stell dich darauf ein, dass sie damit kommt.
Ist sie verheiratet oder lebt sie mit jemandem zusammen fällt Betreuungsunterhalt allerdings flach.