07-07-2013, 10:59
(06-07-2013, 22:46)iglu schrieb: Eben! Für das Täglichbrot sollen die "alleinerziehenden" gefälligst selber sorgen!das müssen sie eigentlich von Gesetzes wegen.Vorbereitung und Ausstattung gehören zu den Verpflichtungen derer, die Umgang gewähren müssen.
Du solltest, lieber iglu, aber bedenken, dass das "täglich Brot" geeignet ist Kindern zu vermitteln, wo sie (auch) zu Hause sind nämlich bei ihren Vätern!
Schon als meine Tochter im Alter Deines Sohnes war, habe ich sehr darauf geachtet, ihr diese Dinge zu vermitteln. Und ich habe noch andere "Samenkörner" gepflanzt, die nun anfangen, Früchte zu tragen, die die Mutter meines Kindes nicht nachkaufen kann. Mich so zu verhalten wurde mir wirklich nicht immer leicht gemacht, weil nicht zuletzt auch ein mütterorientiertes Familiengericht Tecklenburg ungeachtet des Wohls meiner Tochter begründete Rechtsansprüche abgewiesen hatte und das BGB erst im Widerspruchsverfahren gelegentlich aufgeschlagen wurde.
Du kommst vor deutschen Familiengerichten -Ausnahmen bestätigen nur die Regel- nicht gegen das oben erwähnte mütterliche Verhalten an.
Aber Du kannst es zu Deinem und zum Vorteil Deines Kindes nutzen.
Und auf diesen Nutzengewinn bist Du -sei Dir da ganz sicher!- in den nächsten Jahren sehr angewiesen.
Wackelpudding hat den Nagel auf den Kopf gestroffen:
Zitat:Das Wichtigste ist wohl, dass sich die Kinder wohlgefühlt haben und Ihr Euch auch.