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Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten
#15
(04-07-2013, 11:36)Gekko schrieb: Ist wirklich der Hammer.
ALLE Jugendämter (das für meinen Sohn zuständige und das hiesige) haben meinem Antrag massiv gegengewirkt. 1992 hatten Väter überhaupt keine Chance ihre Rechte durchzusetzen.

wirklich hammermäßige, aber auch mir bekannte Einstellung der Jugendämter damals (heute ?).

Mein nichtehelicher Sohn wurde 1995 geboren. 1996 hatte ich bei dem zuständigen Jugendamt vorgesprochen, dass ich jederzeit die Erziehung meines Kindes übernehmen könne falls Umstände eintreten würden durch die die Mutter unser Kind nicht erziehen könne.

Die Antwort des männlichen! Beistandes: "Da würden wir ("das Jugendamt") sowieso erstmal bei den Eltern der Mutter anfragen."

Ich war Vater des Kindes, hatte vor Ort feste Arbeit, Wohnung, zwei Eltern, eine Schwester und eine Nichte mit zwei gleichaltrigen Kindern die mich bei der Erziehung unterstützt hätten.

Die Botschaft: sie sind zwar Vater, aber wir machen mit ihren Kind was wir wollen und sie haben dafür zu zahlen.

Ich nehme an, wenn der Mutter etwas passiert wäre, hätte ich vom Jugendamt wohl ein vom Stil her ähnliches Schreiben wie oben (Gekko) bekommen.
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RE: Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten - von Ibykus - 04-07-2013, 00:36
RE: Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten - von blue - 04-07-2013, 00:22
RE: Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten - von holterdipolter - 04-07-2013, 14:16
RE: Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten - von Nappo - 04-07-2013, 13:27
RE: Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten - von blue - 06-07-2013, 19:29

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