(02-07-2013, 19:04)bio schrieb: Man habe beim Gericht die Vetretung des Kindes imgerichtlichen Verfahren beantragt.
Meinst du ein "vereinfachtes Verfahren"?
Eine Klage jetzt hätte mit "aus dem Ärmel zaubern" nichts zu tun - es besteht längt Klagebefugnis seitens Kimu oder dem von ihr eingesetzten JA-Beistand. Du wurdest Inverzug gesetzt, Beurkundung wurde ergebnislos gefordert, usw. das reicht längst um jederzeit Klage einzureichen.
Mir kommt es so vor, als ob dir die rechtlichen Zusammenhänge noch nicht klar wären und du dich an Vermutungen klammerst, die auf unvollständigen Infos beruhen. Du tust dir keinen Gefallen, wenn du bei dieser Haltung bleibst.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #