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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#16
über was reden wir hier eigentlich?
Bei einem Wechsel- (DoppelResidenzModell) trägt jeder hälftig die Kosten des Unterhalts - und jeder trägt seine Fahrtkosten. Die Kinder leben in zwei Haushalten.

Wenn die KM die Kinder "mitnehmen will", solltest Du sie mal fragen, was sie mit Blick auf das vereinbarte DRM darunter versteht.

Wenn ein DRM wegen der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse nicht gleichwertig finanziert werden kann darfst Du Dir sicher sein, dass es real nicht praktiziert werden wird.

M.a.W.: man erfreut sich derzeit über Deine Blauäugigkeit.
Bei einem solchen Verhalten der KM (DRM-Zustimmung, Wegzug und Arbeitsniederlegung) kann ich Dir schon zu wenigsten 80% Wahrscheinlichkeit sagen, wie's weitergeht ...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - von Ibykus - 02-07-2013, 12:03
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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