29-06-2013, 00:21
Ich kann Iglu nur zustimmen.
Antrag beim FamGer stellen und bei Zurückweisung (auch bei teilweiser Zurückweisung) Beschwerde einlegen. Alles andere bringt nix.
Und ich würde das Umgangrecht gar nicht so kompliziert machen.
Ferien, Feiertage und Wochenenden, mglw. innerwöchentlichen Umgang - fertig.
Das ist doch wirklich nicht kompliziert.
Mir scheint wichtig, dass Umgang überhaupt stattfindet. Ihr verliert Euch in Spekulationen und Hypothesen.
Der Umgang wird unabhängig vom SR beantragt!
Bei Gericht anfragen, ob die Verfahren sinnvollerweise zusammen verhandelt werden können.
Es kann auf den derzeit problematischen Umgang Bezug genommen werden, der sich bei gemeinsamer Sorge voraussichtlich komplikationsfreier umsetzen lassen wird.
Antrag beim FamGer stellen und bei Zurückweisung (auch bei teilweiser Zurückweisung) Beschwerde einlegen. Alles andere bringt nix.
Und ich würde das Umgangrecht gar nicht so kompliziert machen.
Ferien, Feiertage und Wochenenden, mglw. innerwöchentlichen Umgang - fertig.
Das ist doch wirklich nicht kompliziert.
Mir scheint wichtig, dass Umgang überhaupt stattfindet. Ihr verliert Euch in Spekulationen und Hypothesen.
Der Umgang wird unabhängig vom SR beantragt!
Bei Gericht anfragen, ob die Verfahren sinnvollerweise zusammen verhandelt werden können.
Es kann auf den derzeit problematischen Umgang Bezug genommen werden, der sich bei gemeinsamer Sorge voraussichtlich komplikationsfreier umsetzen lassen wird.