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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#3
Im Zuge der Anhörung zur einstweiligen Anordnung der KM wegen Zahlung des Kindesunterhaltes etc. haben wir versucht eine Lösung zu finden. Es wurde gemeinsam mit der Richterin laut gerechnet und festgestellt, dass die Rechnungen beider Seiten nicht korrekt sind - KM hatte Zinsen für Schulden des KV und berufsbedingte Kinderbetreuungskosten nicht berücksichtigt. KV ist von einem fiktiven Einkommen der KM ausgegangen. Die KM hatte ihre zweite Tätigkeit, welches sie schon über 10 Jahre ausübte, nach der Trennung gekündigt. Auf den Punkt der höheren Erwerbsobliegenheit der KM ist die Richterin nicht weiter eingegangen. Sie sagte, da es sich hier um Kindesunterhalt und nicht um anderen Unterhalt handelt, könne man nicht von einem fiktiven Gehalt ausgehen.

Die Kinder sind 6 und 12 Jahre. Sie leben im Wochenrhythmus bei KM und KV. Es existieren keine Vereinbarungen neben dem Vergleich in 08.2012 (ein paritätisches Wechselmodell zu praktizieren, die Elternberatungsstelle zu besuchen und die Kinder vorerst am Wohnort des KV weiter zur Schule und zur Kita gehen zu lassen). KM und KV sind angestellt.

KM fordert 684 Euro (500 Euro Kindesunterhaltsausgleich + 184 Euro Kindergeld). Derzeit werden vom KV 514 Euro (200 Euro Unterhaltsausgleich + 184 Kindergeld + 130 Euro für Kita) an die KM gezahlt, zusätzlich fallen da noch Kosten von 100-200 Euro (für gemeinsam genutzte Dinge) an.

KM und KV haben fünf Sitzungen bei der Elternberatungsstelle und eine erste Mediation hinter sich. KM lehnt weitere Mediation ab, da sie die Kosten nicht tragen möchte. KM möchte inoffiziell nach wie vor kein Wechselmodell, sondern die Kinder zu sich. Die Kits sollen an dem Wohnort der KM zur Schule gehen.

Wo liegt der Denkfehler und das eigentliche Problem? Ich möchte mich nicht wegen 50 Euro streiten, aber mein Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass die Verhältnisgleichung im Moment nicht korrekt ist. Auch, wenn ich derjenige bin, der anteilig mehr zahlt, warum soll sie den Kindesunterhalt verwalten? Sie lehnt jedes gemeinsame Konto ab. Oder habe ich schon wieder einen Denkfehler. Sie hatte über eine eA das Recht zugesprochen bekommen, Kindesunterhaltansprüche geltend zu machen, da damals von meiner Seite kein Unterhaltsausgleich an sie gezahlt wurde. Ist sie nun automatisch auch die Verwalterin des Kindesunterhaltes?

Vielen, vielen Dank für jede Anregung.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - von bluegene - 27-06-2013, 10:22
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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